Digitale Barrierefreiheit

Im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind bis Juni 2025 alle Produkte und Dienstleistungen im Technologiesektor verpflichtend barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet:

  • bis 28. Juni 2025 Website barrierefrei machen!
  • 109 spezifische Kriterien gemäß den Richtlinien (WCAG 2.2) und der Europäischen Norm EN 301 549 müssen erfüllt werden.
  • Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

Die Relevanz des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird durch die hohe Zahl von Menschen mit Behinderungen unterstrichen – allein in der EU sind es 87 Millionen.

Menschen können verschiedene Beeinträchtigungen haben, darunter visuelle, emotionale, auditive und körperliche Einschränkungen, Sprach- sowie kognitive Einschränkungen.

Laut der Wissenschaftsbewegung Disability Studies schränkt nicht die Behinderung an sich die Person ein, sondern vielmehr die Gegebenheiten und Unangepasstheit der Umwelt. Es liegt also an uns, die Umwelt so barrierearm wie möglich zu gestalten.