Barrierefreiheitserklärung
Letzte Version dieser Erklärung: 11. September 2024
EASYmave ist bemüht, die Website easy-mave.com im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu halten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.easy-mave.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 „Anzuwendende Standards“ der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. September 2024 auf der Grundlage einer EASYmave-Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail an marie.veihelmann@easy-mave.com, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind.
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit nicht erfüllen.
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Einfache Sprache
Die Verantwortliche bemüht sich, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und die Informationen so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger Erfahrene sie verstehen. Bitte schreiben Sie EASYmave, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden. Einstiegsinformationen zu barrierefreien Webangeboten finden Sie auf der Webseite https://www.easy-mave.com/barrierefreiheit .
Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen
Es werden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen vermieden oder das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll ausgeschrieben, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie EASYmave, wenn Sie auf der Website auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.